Agility One ist im Aufbau. Der Funktionsumfang wächst laufend – was schon geht, steht hier auf der Seite.

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Einen Wettbewerb abschließen

Der Abschluss ist die Aussage „so ist es ausgegangen“. Drei Voraussetzungen tragen sie – und eine Rücknahme gibt es auch.

Gilt für Version 0.1.0 Stand: 2026-08-18

Ein Wettbewerb durchläuft drei Zustände: Geplant, Gestartet, Abgeschlossen. Der Zustand ist kein Feld, das sich frei setzen lässt – es gibt nur die Wege, die fachlich vorgesehen sind.

Den Zustand wechselt man auf der Seite des Wettbewerbs im Abschnitt Zustand.

Die Wege

Geplant → Gestartet. Der erste Starter ist aufgerufen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung läuft.

Ab hier stehen Prüfungsart, Prüfungsstufe, Größenklassen, Parcourslänge, Standardzeit, Maximalzeit und Regelwerksfassung fest. Eine nachträglich geänderte Standardzeit würde jeden bereits gelaufenen Zeitfehler neu rechnen. Änderbar bleiben nur Bezeichnung und Bemerkung.

Gestartet → Abgeschlossen. Durchgelaufen und ausgewertet. Dieser Schritt verlangt eine eigene Berechtigung – Wettbewerb abschließen – und drei Voraussetzungen:

  1. Die Wertung ist vom Richter freigegeben.
  2. Es läuft keine Ergebnisrevision.
  3. Es ist kein Einspruch offen.

Ein Abschluss ist die Aussage „so ist es ausgegangen"; ohne diese drei wäre sie eine Behauptung.

Abgeschlossen → Gestartet. Die Rücknahme eines Abschlusses, etwa wenn ein Starter noch aussteht. Eine Begründung verlangt sie.

Zurück in die Planung führt kein Weg. Das würde die gesperrten Angaben wieder öffnen – und damit die Regeln ändern, nach denen bereits gewertet wurde.

So geht es

  1. Die Seite des Wettbewerbs öffnen.
  2. Zum Abschnitt Zustand gehen.
  3. Unter Zustand wechseln nach das Ziel wählen.
  4. Bei Bedarf eine Begründung eintragen. Bei der Rücknahme eines Abschlusses ist sie Pflicht, sonst freiwillig. Im Vereinsprotokoll steht sie in jedem Fall.
  5. Zustand wechseln.

Wenn es nicht geht

Fehlt eine der drei Voraussetzungen, steht der Grund offen auf der Seite und nicht erst nach dem Klick: „Noch nicht abschließbar", dazu der Satz, welcher der drei Gründe zutrifft. Wer abschließen will, soll vorher wissen, was noch fehlt.

Was nach dem Abschluss noch geht

Eine eingegangene Beschwerde lässt sich weiterhin eintragen. Die Frist läuft acht Tage, und wenn die Post kommt, ist der Wettbewerb längst zu. Das ist die bewusste Ausnahme von „was vorbei ist, ist vorbei" – und der Grund, warum der Abschluss nicht acht Tage warten muss.

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