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Wertung freigeben und berichtigen

Die Richterfreigabe schreibt die Rangliste fest und sperrt den Ring. Was danach noch geht, geht über eine Ergebnisrevision.

Gilt für Version 0.1.0 Stand: 2026-08-18

Die Freigabe ist der Moment, in dem aus einer Rechnung ein Ergebnis wird, und sie steht auf der Ergebnisseite statt in einem eigenen Bereich „Freigaben" – denn wer freigibt, soll die Liste vorher gesehen haben.

Was die Freigabe bewirkt

Zwei Dinge auf einmal:

  1. Die Liste wird unveränderlich festgeschrieben.
  2. Der Ring wird für diesen Wettbewerb gesperrt. Es lässt sich nichts mehr eintragen.

Mit der Freigabe bestätigst du fachlich, dass diese Rangliste gilt. Ein Begründungsfeld gibt es dabei nicht: Niemand soll erklären müssen, warum er ein fertiges Ergebnis freigibt. Die Begründungspflicht beginnt mit der Revision.

Nötig ist die Berechtigung Ergebnis freigeben, und sie liegt beim Richter – ausdrücklich nicht bei der Aushilfe.

Freigeben

  1. Die Ergebnisseite des Wettbewerbs öffnen.
  2. Die Rangliste durchsehen – besonders die Begründungen unter der Tabelle.
  3. Unten im Abschnitt Freigabe auf Wertung freigeben klicken.

Steht die Schaltfläche nicht da, ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Gründe stehen dann als Hinweise oben auf der Seite:

Grund Was zu tun ist
Der Wettbewerb ist noch nicht gestartet Vor dem Start gibt es nichts freizugeben.
Keine Startliste mit Startern Erst die Startliste anlegen.
Nicht alle Starter sind abgeschlossen Für jeden Starter einen Ausgang eintragen, auch „nicht angetreten".
Es fehlen Wertungsparameter Standardzeit und Maximalzeit am Wettbewerb ergänzen.
Die Veranstaltung ist abgeschlossen oder abgesagt An ihren Ergebnissen wird nichts mehr geändert.

Das erwartete Ergebnis: Über der Liste steht „Die Wertung ist freigegeben" mit Fassungsnummer, Zeitpunkt und Namen. Der Ring nimmt nichts mehr an.

Berichtigen: die Ergebnisrevision

Nach der Freigabe wird nichts überschrieben. Wer berichtigen will, eröffnet eine Ergebnisrevision – und die läuft in zwei Schritten, weil sie zwei verschiedene Sätze braucht.

Schritt 1: Revision eröffnen

Im Abschnitt Freigabe den Aufklapper Ergebnisrevision eröffnen öffnen. Die Begründung ist Pflicht: Warum wird das freigegebene Ergebnis wieder geöffnet?

Die Eröffnung hebt die Freigabe auf und gibt den Ring wieder frei. Die bisherige Fassung bleibt vollständig lesbar; die Begründung steht dauerhaft im Verlauf.

Nötig ist die Berechtigung Ergebnis revidieren.

Schritt 2: Am Ring berichtigen

Solange die Revision läuft, nimmt die Ringkonsole wieder Eintragungen an – etwa eine berichtigte Laufzeit oder eine angeordnete Wiederholung.

Schritt 3: Berichtigte Wertung freigeben

Zurück auf der Ergebnisseite steht jetzt das Feld Was wurde berichtigt? – ebenfalls Pflicht. Warum geöffnet wurde, steht schon in der Eröffnung. Hier steht, was tatsächlich geändert wurde. Das ist der Satz, den im Streitfall jemand liest.

Ein Beispiel: „Laufzeit von Startnummer 7 von 38,21 s auf 38,12 s berichtigt."

Das erwartete Ergebnis: Eine zweite Fassung neben der ersten. Nichts wird dabei überschrieben.

Der Verlauf der Freigabe

Unter den Schaltflächen steht jede Fassung mit Nummer, Anlass, Zeitpunkt, Person und Begründung – jüngste zuerst. Als Anlass gibt es „Freigabe", „Revision eröffnet" und „Revision abgeschlossen".

Dieser Verlauf ist der Grund, warum eine Berichtigung kein Makel ist: nachlesbar ist sie, und die frühere Fassung auch.

Was die Revision nicht ist

Die Revision ist kein Weg, mit einer Beschwerde umzugehen, sondern behebt einen Fehler in der Aufzeichnung – eine falsch erfasste Zeit, ein fehlendes Zeichen. Der Vorwurf eines Regelverstoßes gegen den Richter ist ein anderer Vorgang und steht unter „Eine Beschwerde verzeichnen".

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