Die Prüfungsordnung ist an dieser Stelle sehr deutlich:
„Das Urteil des Agility-Richters ist unanfechtbar."
Eine Beschwerde ist deshalb nur bei einem Regelverstoß des Richters möglich, nicht bei einer Tatsachenentscheidung. Und weiter:
„Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Richterurteils ab."
Daraus folgt alles Weitere.
Was diese Funktion ist – und was nicht
Hier entsteht eine Akte, kein Verfahren. Die Beschwerde selbst entsteht auf Papier: schriftlich über die Prüfungs- beziehungsweise Wettkampfleitung, unterschrieben von der beschwerdeführenden Person, dem ersten Vorsitzenden des Veranstaltervereins und einem weiteren Zeugen, abgesandt innerhalb von acht Tagen nach dem Vorfall. Über sie entscheidet der Verband.
Festgehalten wird hier: dass eine Beschwerde vorliegt, wann der Vorfall war, wann sie einging, worum es geht und wie sie ausgegangen ist.
Ein Ergebnis ändert sie nicht. Wer die Rangliste berichtigen will, weil eine Zeit falsch erfasst wurde, nimmt die Ergebnisrevision – dort geht es um einen Fehler in der Aufzeichnung. Hier geht es um den Vorwurf eines Regelverstoßes.
Die Achttagefrist wird gerechnet, nicht durchgesetzt. Eine verspätete Beschwerde wird trotzdem eingetragen und als verspätet ausgewiesen. Ob sie behandelt wird, entscheidet der Verband und nicht ein Formular.
Wer damit umgeht
Zwei eigene Berechtigungen – Einspruch ansehen und Einspruch erfassen –, und sie liegen bei der Wettkampfleitung. Der Richter bekommt sie ausdrücklich nicht: Die Beschwerde richtet sich gegen sein Urteil, und wer beschuldigt wird, führt nicht die Akte darüber.
Das Ansehen ist auch von der Ergebnisberechtigung getrennt. Eine Rangliste ist kein Geheimnis – die öffentliche Anzeige zeigt sie jedem Zuschauer. Der Vorwurf eines Regelverstoßes gegen eine namentlich benannte Person ist etwas anderes.
Eine Beschwerde eintragen
Auf der Seite des Wettbewerbs, Abschnitt Ergebnis und Einspruch, den Aufklapper Eingegangene Beschwerde verzeichnen öffnen.
| Feld | Was hineingehört |
|---|---|
| Tag des Vorfalls | Ab hier läuft die Achttagefrist. |
| Eingegangen am | Der Poststempel. |
| Beschwerde von | Name der Person, die unterschrieben hat – auch wenn sie in diesem Verein keinen Datensatz hat. |
| Gegenstand | Welcher Regelverstoß wird behauptet? |
Dann Beschwerde verzeichnen.
Das erwartete Ergebnis: Die Beschwerde steht mit einer Nummer in der Tabelle, Zustand Eingegangen. War sie außerhalb der Frist, steht „verspätet" mit dem Datum daneben – als Wort, nicht nur als Farbe.
Solange eine Beschwerde offen ist, lässt sich der Wettbewerb nicht abschließen. Das ist die einzige technische Wirkung, und sie ist die wichtige: „So ist es ausgegangen" lässt sich nicht sagen, solange ein Vorwurf offen im Raum steht.
Den Ausgang festhalten
Sobald der Verband entschieden hat, den Aufklapper Ausgang zu Einspruch N festhalten öffnen.
| Ausgang | Wann |
|---|---|
| Anerkannt | Die Beschwerde war begründet. |
| Zurückgewiesen | Die Beschwerde war nicht begründet. |
| Zurückgezogen | Die beschwerdeführende Person hat sie zurückgenommen. |
Die Begründung ist erforderlich – sie ist der einzige Ort, an dem der Ausgang in Worten steht.
Eine anerkannte Beschwerde ändert die Rangliste nicht. Ein zweites Festhalten gibt es nicht – es verdeckte das erste.
Das erwartete Ergebnis: Der Zustand wechselt, und der Wettbewerb lässt sich abschließen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach dem Abschluss
Eintragen lässt sich eine Beschwerde auch dann noch. Die Frist läuft acht Tage, und wenn die Post kommt, ist der Wettbewerb längst zu.